MIT TRADITION AUF DEM WEG IN DIE ZUKUNFT


Die Kanzlei wurde von Rechtsanwalt Hans-Georg Oberthür im Jahre 1954 gegründet.
Wie zur damaligen Zeit üblich, umfasste seine Tätigkeit praktisch alle Rechtsgebiete, auch wenn der Schwerpunkt auf dem Gebiet der Strafverteidigung, dem allgemeinen Zivilrecht und dem Familien- und Erbrecht lag. Als Vertragsanwalt des ADAC legte er den Grundstein für eine erste Spezialisierung auf dem Gebiet des Verkehrsrechts.
Sein soziales Engagement richtete sich auf Hilfestellung für Kriegsopfer und Hinterbliebene. Seine Kompetenz auf diesem Gebiet führte zu einer Berufung als ehrenamtlicher Richter beim Bundessozialgericht.
Er leitete die Kanzlei bis zu seinem Tod im Jahre 1992.

Rechtsanwalt Dr. Gerd-Rainer Oberthür, der Sohn des Kanzleigründers, trat im Jahre 1975 als Sozius in die Kanzlei ein. Sein Bestreben ist es, die Tradition zu bewahren und gleichzeitig den Anforderungen der Gegenwart und der Zukunft Rechnung zu tragen. Umfassende und Rechtsgebiete übergreifende Beratung einerseits bei gleichzeitiger Spezialisierung andererseits stehen im Vordergrund und führten zu entsprechender Erweiterung der Kanzlei.

Seit der Gründung der Kanzlei hat diese unter der noch heute aktuellen Adresse in Konstanz ihr Domizil.